Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab Januar 2025 für die Nutzung der Spielplattform www.swisscasinos.ch

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») für die Nutzung des Spieleangebots auf der Spielplattform der Casino Zürichsee AG.

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Die Casino Zürichsee AG mit Sitz in Freienbach SZ (nachfolgend «swisscasinos»), welche zur Swiss-Casinos-Gruppe gehört, betreibt die Webseite www.swisscasinos.ch sowie eine Native App (nachfolgend je einzeln und zusammen «Spielplattform»). Sämtliche Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Benutzung der Spielplattform gelten ausschliesslich gegenüber swisscasinos.

1.2 swisscasinos wird von der Eidgenössischen Spielbankenkommission («ESBK») beaufsichtigt und ist Inhaberin der Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-17-E zum Betrieb von Online-Spielen.

1.3 Die AGB regeln die Nutzung des gesamten von swisscasinos auf der Spielplattform zur Verfügung gestellten Angebots an Geldspielen (nachfolgend «Spielangebot»). Jede Spielerin und jeder Spieler hat auf der Spielplattform die Möglichkeit, gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes einen Geldgewinn oder einen anderen geldwerten Vorteil zu erzielen.

1.4 Nicht Gegenstand dieser AGB bildet die Nutzung verschiedener internetfähiger Endgeräte (PC, Tablet, Mobile usw.) sowie von Drittsoftware für die Darstellung und Wiedergabe des Inhalts der Spielplattform (Betriebssystem, Browser, Adobe Flash Player, Java usw.). Eine solche Nutzung betrifft nicht das Rechtsverhältnis zwischen swisscasinos und der Spielerin oder dem Spieler und richtet sich allein nach den AGB der Drittanbieter der entsprechenden Dienstleistung.

1.5 Die AGB gelten als von der Spielerin oder dem Spieler angenommen, sobald sie oder er bei der Registrierung auf der Spielplattform den AGB durch Setzen des Häkchens in der dafür vorgesehenen Box («Zustimmung zu den AGB») ausdrücklich zustimmt.

1.6 Die aktuelle Version der AGB lässt sich jederzeit auf der Website www.swisscasinos.ch abrufen, ausdrucken sowie lokal auf einem Datenträger abspeichern.

1.7 swisscasinos hat das Recht, die AGB jederzeit und einseitig abzuändern. swisscasinos teilt der Spielerin oder dem Spieler die Änderung der AGB in geeigneter Form vor Inkrafttreten mit. Sollte die Spielerin oder der Spieler mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sein, hat sie oder er dies vor Inkrafttreten dem Kundendienst entweder mit schriftlicher Mitteilung an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, oder unter [email protected] mitzuteilen. Die Nicht-Übernahme von neuen AGB führt zur Auflösung des Spielerkontos. Erfolgt diese Mitteilung erst nach Inkrafttreten der neuen AGB, so sind vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum Eingang der Mitteilung der Spielerin oder des Spielers die neuen AGB anwendbar.

2. Registrierung

2.1 Die Nutzung des Angebots auf der Spielplattform setzt die Eröffnung eines Spielerkontos voraus. Damit swisscasinos ein Spielerkonto eröffnen kann, muss sich die Spielerin oder der Spieler ordnungsgemäss auf der Spielplattform registrieren.

2.2 Für die Registrierung sind folgende Angaben der Spielerin oder des Spielers erforderlich:

  • Vorname, Name
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Wohnsitz- oder Aufenthaltsadresse in der Schweiz
  • Gültige E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Benutzername und Passwort
  • Auszahlungskonto, das auf den Namen der Spielerin oder des Spielers lautet.

2.3 Der Benutzername sollte keinerlei Rückschlüsse auf die Identität der Spielerin oder des Spielers zulassen, da dieser auch für Dritte ersichtlich ist. Wählt die Spielerin oder der Spieler einen Benutzernamen, welcher Rückschlüsse auf die Identität zulässt, so hat swisscasinos über eine allfällige Verwendung dieser Information durch unberechtigte Dritte (z.B. Mitspieler) keine Kontrolle.

2.4 Mit der Registrierung erklärt die Spielerin oder der Spieler, dass die für die Einzahlungen auf das Spielerkonto verwendeten Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen.

2.5 Die Spielerin oder der Spieler ist für die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten zum Spielerkonto (Benutzername und Passwort) verantwortlich. Jede Weitergabe dieser Daten an Dritte ist untersagt.

2.6 Nach der Registrierung kann die Spielerin oder der Spieler nur die Wohnsitz- oder Aufenthaltsadresse und die Telefonnummer eigenständig im Spielerprofil ändern. Anpassungen der übrigen persönlichen Angaben im Spielerprofil sind mit schriftlicher Mitteilung an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, per E-Mail an [email protected] oder über die Chat-Funktion des Customer Support zu veranlassen.

3. Provisorische Eröffnung des Spielerkontos

3.1 Im Anschluss an die Registrierung kann swisscasinos ein Spielerkonto provisorisch eröffnen, wenn es aufgrund der Angaben der Spielerin oder des Spielers überprüfen konnte, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Spielerkontos gemäss Ziffer 3.2 erfüllt sind und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen.

3.2 Für die provisorische Eröffnung eines Spielerkontos ist vorausgesetzt, dass die Spielerin oder der Spieler:

  • Volljährig ist.
  • Ihren bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat.
  • Nicht mit einer Spielsperre belegt ist.
  • keinem Spielverbot unterliegt.

3.3 Die Spielerin oder der Spieler ist verpflichtet, die Personenangaben gemäss den Ziffern 2.2 und 3.2 wahrheitsgemäss und auf für swisscasinos nachprüfbare Weise zu machen.

3.4 Die Spielerin oder der Spieler verpflichtet sich, swisscasinos im Fall von Änderungen der angegebenen E-Mail-Adresse umgehend zu benachrichtigen und swisscasinos während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung über Änderungen bezüglich Personenangaben gemäss den Ziffern 2.2 und 3.2 zu informieren.

3.5 swisscasinos kann die provisorische Eröffnung eines Spielerkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

3.6 Mit der provisorischen Eröffnung des Spielerkontos kommt zwischen der Spielerin oder dem Spieler einerseits und swisscasinos andererseits ein Spielvertrag zustande.

3.7 Solange ein Spielerkonto nicht definitiv eröffnet wurde, sind Überweisungen auf einen Höchstbetrag von CHF 1'000.– begrenzt und Gewinne auf dem Spielerkonto können nicht bezogen werden.

4. Definitive Eröffnung eines Spielerkontos

4.1 Bevor ein Spielerkonto definitiv eröffnet wird, überprüft swisscasinos die Angaben gemäss Ziffern 2.2 und 3.2 und verifiziert die Identität der Spielerin oder des Spielers spätestens einen Monat nach der provisorischen Eröffnung des Spielerkontos.

4.2 Es liegt im Ermessen von swisscasinos zu entscheiden, welche Dokumente für die Überprüfung der Angaben gemäss Ziffern 2.2 und 3.2 genügen. swisscasinos kann jederzeit einen Nachweis über die Angaben zur Person und zur Wohnadresse einfordern (z.B. eine Kopie eines amtlichen Ausweises, eine Kopie des Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsnachweises, welcher nicht älter als drei (3) Monate sein darf, oder andere Dokumente, welche über den tatsächlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Spielerin oder des Spielers Aufschluss geben).

4.3 Ein Identitätsnachweis kann mit (i) einer Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass, Führerschein), (ii) einem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) oder (iii) jedem anderen gleichwertigen, von der Aufsichtsbehörde anerkannten Ausweisdokument erbracht werden.

4.4 swisscasinos eröffnet das Spielerkonto definitiv, wenn (i) überprüft werden konnte, dass die Informationen der Spielerin oder des Spielers den Tatsachen entsprechen, (ii) sichergestellt ist, dass nur ein Spielerkonto pro Person eröffnet wurde, und wenn (iii) die Voraussetzungen gemäss Ziffer 3.2 erfüllt sind.

4.5 swisscasinos kann die definitive Eröffnung eines Spielerkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

4.6 Stellt swisscasinos nach der provisorischen Eröffnung des Spielerkontos fest, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, die betreffende Person bereits ein Spielerkonto führt oder die Voraussetzungen nach Ziffer 3.2 nicht erfüllt sind, so wird ein allfälliger Aktivsaldo auf das von der Spielerin oder vom Spieler bezeichnete und auf das auf ihren bzw. seinen Namen lautende Auszahlungskonto überwiesen. Überwiesen wird höchstens die Summe aller Einzahlungen der betreffenden Person. Auf einen allfälligen Überschuss besteht kein Anspruch. Dieser wird dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen.

4.7 Stellt swisscasinos im Rahmen der Überprüfung der Voraussetzungen gemäss Ziffer 3.2 fest, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann der Spielerin oder dem Spieler ein Betrag für diese Umtriebe in Rechnung gestellt werden, dessen Höhe swisscasinos unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nach eigenem pflichtgemässem Ermessen festsetzt.

4.8 Die Personalien müssen auf dem aktuellen Stand sein. Ändern sich Personalien, welche im Spielerprofil nicht eigenständig angepasst werden können, muss die Änderung entweder mit schriftlicher Mitteilung an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, oder per E-Mail an [email protected] mitgeteilt werden. swisscasinos überprüft die Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsadresse der Spielerin oder des Spielers bei jeder Änderung.

4.9 swisscasinos ist berechtigt, die Daten des Spielerprofils für Mitteilungen an die Spielerin oder den Spieler zu verwenden (z.B. für die Mitteilung von AGB-Änderungen, zur Rücksetzung des Passwortes, zur Nachforschung des Auszahlungskontos usw.).

5. Unübertragbarkeit des Spielerkontos

5.1 Jedes Spielerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Die Spielerin oder der Spieler darf das Spielangebot auf der Spielplattform nur im eigenen Namen nutzen. Die Nutzung für andere als private Unterhaltungszwecke, insbesondere die Nutzung zu Erwerbszwecken oder für sonstige kommerzielle Zwecke, ist untersagt.

5.2 Bei einem Verstoss gegen die vorstehende Ziffer 5.1 ist swisscasinos berechtigt, die Auszahlung von allfälligen Gewinnen zu verweigern und bereits ausbezahlte Gewinne zurückzufordern.

6. Swiss Casinos Member Club

6.1 Mit der definitiven Eröffnung des Spielerkontos wird die Spielerin oder der Spieler automatisch Mitglied des Swiss Casinos Member Clubs der Swiss-Casinos-Gruppe. Die Mitgliedschaft im Swiss Casinos Member Club begründet für die Spielerin oder den Spieler keinerlei Pflichten. Sie erlaubt insbesondere einen vereinfachten Einlass in die terrestrischen Casinos der Swiss-Casinos-Gruppe und berechtigt zu vergünstigten Konditionen in deren Gastrobetrieben.

6.2 Die Mitgliedschaft im Swiss Casinos Member Club kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

6.3 Die AGB des Swiss Casinos Member Clubs sind abrufbar unter www.swiss-casino-play.ch.

7. Ein- und Auszahlungen

7.1 Das Spielerkonto wird durch die Einzahlungen der Spielerin oder des Spielers, durch Gewinne sowie durch von swisscasinos allenfalls gewährte Gratisspielguthaben gespiesen. Die Einsätze der Spielerin oder des Spielers bei der Nutzung des Angebots auf der Spielplattform werden vom Spielerkonto abgebucht.

7.2 swisscasinos steht es frei, von der Spielerin oder vom Spieler sämtliche Angaben und Nachweise zur Herkunft ihrer bzw. seiner finanziellen Mittel zu verlangen, die für notwendig erachtet werden.

7.3 Das Spielerkonto wird in Schweizer Franken geführt. Der Einzahlungsbetrag beträgt mindestens CHF 10.–. Das Spielerkonto kann durch die Spielerin oder den Spieler zu keinem Zeitpunkt negativ belastet werden.

7.4 Ein Gewinn in einem Online-Spiel ist ungültig, wenn die Voraussetzungen von Ziffer 3.2 nicht erfüllt sind und/oder es sich um einen Gewinn handelt:

  • der infolge Fehlfunktionen und/oder Fehlern an der Hardware der Spielerin oder des Spielers, von swisscasinos oder deren Spielelieferanten und/oder Software und/oder auf der Spielplattform erzielt wurde.
  • der infolge betrügerischer oder sonst rechtswidriger Einwirkung im Sinne von Ziffer 9.4 auf die Spiele erzielt wurde.
  • der unter Verstoss gegen die vorliegenden AGB erzielt wurde.
  • der unter Verstoss gegen eine oder mehrere geltende Spielregeln im Sinne von Ziffern 9 ff. oder gegen die in einem konkreten Spiel geltenden Spielregeln erzielt wurde.
  • der durch Missbrauch oder Manipulation von Bonusguthaben im Sinne von Ziffer 8.5 erzielt wurde.
  • der in einem Spiel erzielt wurde, bei dem sich nachträglich herausstellt, dass dieses nicht von der ESBK bewilligt wurde.

Ein Gewinn ist auch dann ungültig, wenn begründeter Verdacht besteht,

  • dass mehrere Spielerkonti derselben Person gehören.
  • dass die Spielerin oder der Spieler die von swisscasinos zur Verfügung gestellte technische Unterstützung oder dadurch erlangte Informationen dazu verwendet hat, um die Spiele auf der Spielplattform zu überlisten und/oder zu beeinflussen.
  • dass die Spielerin oder der Spieler versucht, Spiele zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, die Spiellogos verändert, entfernt oder unkenntlich macht, die Spiele mit irgendwelchen Mitteln kopiert oder versucht, den Sourcecode der Spiele oder andere vertrauliche Informationen abzuleiten, unlautere Ziele verfolgt und andere Massnahmen ergreift, die den Ruf, das Image oder den guten Namen von swisscasinos oder der Spiellieferanten von swisscasinos nachteilig beeinflussen könnten.
  • dass die Spielerin oder der Spieler die Spielplattform zweckwidrig verwendet, das ordentliche Spiel z.B. durch die Anwendung von Bots oder anderer Malware zu beeinflussen versucht oder sonst einen Fehler im Spiel ausnützt.

7.5 swisscasinos ist berechtigt, die Auszahlung von ungültigen Gewinnen im Sinne von Ziffer 7.4 zu verweigern und den ursprünglichen Spieleinsatz an die Spielerin oder den Spieler zurückzuzahlen. Der über den Spieleinsatz hinausgehende Gewinn kommt dem AHV-Ausgleichsfonds zugute. swisscasinos darf einen ungültigen Gewinn, der bereits auf das Spielerkonto überwiesen wurde, wieder vom Spielerkonto abführen. Folgt daraus ein Negativsaldo auf dem Spielerkonto, ist die Spielerin oder der Spieler verpflichtet, die Differenz durch eine entsprechende Banküberweisung auszugleichen.

7.6 Spielerinnen und Spieler unter dem erforderlichen Mindestalter, gesperrte sowie mit einem Spielverbot belegte Spielerinnen und Spieler haben weder Anspruch auf Rückerstattung ihrer Spieleinsätze noch auf Auszahlung von Spielgewinnen.

7.7 Gewinne werden innerhalb von zehn (10) Tagen auf ihre Gültigkeit hin überprüft und bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen dem Spielerkonto gutgeschrieben.

7.8 Die Spielerin oder der Spieler hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Überweisung des Aktivsaldos vom Spielerkonto auf das Auszahlungskonto zu verlangen. Davon ausgenommen sind die von swisscasinos gewährten Gratisspielguthaben. Die Spielerin oder der Spieler hat swisscasinos zu diesem Zweck alle notwendigen Angaben zum Auszahlungskonto zu machen.

7.9 swisscasinos zahlt das Guthaben auf dem Spielerkonto ausschliesslich auf ein Auszahlungskonto aus, welches auf den Namen der Inhaberin oder des Inhabers des Spielerkontos lautet. Das Guthaben wird in der Regel innert fünf (5) Arbeitstagen ausbezahlt. swisscasinos ist berechtigt, sämtliche Kosten und Bemühungen, die in Zusammenhang mit den Auszahlungen stehen, der Spielerin oder dem Spieler in Rechnung zu stellen und die entsprechenden Beträge vorab vom Guthaben in Abzug zu bringen. Zu Lasten der Spielerin oder des Spielers gehen namentlich die Bankspesen sowie eine angemessene Entschädigung für die Umtriebe von swisscasinos.

7.10 Möchte eine Spielerin oder ein Spieler geltend machen, dass ein Gewinn dem Spielerkonto nicht gutgeschrieben wurde, so hat sie bzw. er dies swisscasinos unter Beilage eines Auszuges aus der Spielerkonto-Historie innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich (per Brief an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, oder E-Mail an [email protected]) mitzuteilen.

8. Bonusguthaben

8.1 Bonusguthaben sind Geldbeträge, die einem Spielerkonto in Zusammenhang mit Werbeaktionen gutgeschrieben werden können. Bei bestimmten Bonusguthaben sind die Regeln zum Zeitpunkt der Gewährung oder im Rahmen der Spiele auf der Website von swisscasinos beschrieben. Bonusguthaben können als Einsätze bei den dafür vorgesehenen Spielen verwendet werden.

8.2 Sämtliche Bonusangebote (inkl. Freispiele) sind freiwillige Werbeaktionen und nicht darauf ausgerichtet, strategisch die Gewinne zu maximieren. swisscasinos behält sich das Recht vor, bestimmte Spielerinnen und Spieler nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft vom Bonusprogramm auszuschliessen oder ihre Teilnahme zu beschränken. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt oder Nutzung eines Bonusangebots.

8.3 swisscasinos behält sich das Recht vor, sowohl bereits laufende als auch geplante Werbeaktionen jederzeit zu ändern und vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Die Spielerinnen und Spieler werden hierüber schnellstmöglich benachrichtigt.

8.4 Sämtliche Werbeangebote sind auf eines pro Person beschränkt. Wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass ein Bonus oder ein anderes Werbeangebot durch dieselbe Person oder zum Vorteil derselben Person bzw. Gruppe von Personen mehr als einmal beansprucht wird, dann kann der betreffenden Person oder der betreffenden Kundengruppe die Verfügbarkeit der Angebote vorenthalten werden und/oder mit dem Bonus finanzierte Einsätze können storniert und sämtliche Gewinne von diesem Einsatz entfernt werden.

8.5 Die Manipulation oder der Missbrauch von Bonusguthaben ist unzulässig. Entsprechende Handlungen führen im Ermessen von swisscasinos zur Auflösung des Spielerkontos, zur Annullierung von Gewinnen aus Bonusgeldern und zu einem Rückforderungsanspruch von bereits ausbezahlten Gewinnen aus Bonusgeldern.

Als Manipulation bzw. Missbrauch von Bonusguthaben gilt unter anderem

  • das Verfolgen von Marginal- oder Low-Risk-Wettstrategien wie z.B. beim Roulette durch gleichzeitiges Setzen auf Rot und Schwarz, gerade/ungerade Wetten, das Absichern von sämtlichen Nummern, usw.
  • das Verfolgen von speziellen Spielstrategien auf den Slots wie z.B., wenn mit Bonusguthaben «Scattergewinne» oder Bonusfunktionen freigespielt werden und diese erst nach Erfüllung oder Abbruch des Bonusangebots aktiviert werden, um die Gewinne in Echtgeld ausbezahlen zu lassen.
  • das Erhöhen des Spielguthabens mit anschliessendem strategischem Ändern des Spielverhaltens (Einsatz, Spielart, Wettstruktur usw.), um die Umsatzbedingungen für eine Auszahlung des Bonusguthabens in Echtgeld zu erfüllen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Spielerin oder der Spieler die gesamte eingezahlte Summe und das Bonusguthaben im Roulette auf eine oder mehrere Zahlen setzt, und im Gewinnfall nur noch Slots spielt, um die Umsatzbedingungen zu erfüllen.

9. Spielregeln

9.1 Damit ein Spiel gestartet werden kann, muss das Spielerkonto eröffnet sein und das Spielerkonto über eine ausreichende Deckung verfügen. Es liegt in der Verantwortung der Spielerin oder des Spielers, sich mit den Spielregeln eines Spiels vertraut zu machen. Eine Spielanleitung steht in den einzelnen Spielen zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte erteilt der Kundendienst von swisscasinos.

9.2 Wird während eines laufenden Spiels die Verbindung unterbrochen, so wird das Spiel auf den Spielservern aufgezeichnet. Das Ergebnis kann im Spielerkonto eingesehen werden und ein allfälliger Gewinn wird dem Spielerkonto gutgeschrieben. Nach einem Spielunterbruch wird kein neues Spiel initiiert und kein weiterer Einsatz abgebucht.

9.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Spielplattform dürfen keine Inhalte werbender, politischer, religiöser, beleidigender, persönlichkeitsverletzender, belästigender, drohender, gewalttätiger, rassistischer, sexistischer, pornographischer oder auf andere Weise moralisch verwerflicher, unsittlicher oder anstössiger Natur verbreitet werden.

9.4 Jede Form von betrügerischem oder sonst wie rechtswidrigem Verhalten in Zusammenhang mit der Benutzung der Spielplattform ist zu unterlassen. Darunter fallen namentlich sämtliche Handlungen, welche den Spielgang, die Sicherheit oder die Transparenz des Spiels beeinflussen oder auf irgendeine Weise der Erhöhung der Gewinnchancen dienen. Hierzu gehört z.B. die Verwendung von Computern, Hard- und/oder Software oder anderen automatisierten Vorgängen und die Absprache mit anderen Spielerinnen oder Spielern.

9.5 Mit der Nutzung der Spielplattform erklärt sich die Spielerin oder der Spieler bereit, Informationen von swisscasinos zu erhalten. Die Art und Weise, wie solche Informationen empfangen werden, kann die Spielerin oder der Spieler im Spielerkonto anpassen. Vom Empfang wichtiger Informationen (z.B. bei Inaktivität des Kontos, erweiterten Identifikationsanforderungen, Mitteilungen in Zusammenhang mit dem Sozialkonzept, bei der Bekämpfung von Geldwäscherei oder Änderungen der AGB) ist eine Abmeldung nicht möglich.

10. Spielausstieg und Spielsperre

10.1 Die Spielerin oder der Spieler hat jederzeit die Möglichkeit, vorübergehend für einen selbstbestimmten Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Stunden bis maximal sechs (6) Monate aus dem Spiel auszusteigen. Nach Ablauf des bestimmten Zeitraums wird der vorübergehende Spielausstieg automatisch aufgehoben. Ein vorzeitiger Wiedereinstieg ist nur auf Antrag an swisscasinos möglich.

10.2 Die Spielerin oder der Spieler kann jederzeit den Antrag auf eine freiwillige Spielsperre stellen. swisscasinos verhängt darüber hinaus eine Spielsperre gegen den Willen der Spielerin oder des Spielers:

  • wenn sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder aufgrund von Meldungen Dritter weiss oder annehmen muss, dass die Spielerin oder der Spieler überschuldet ist, ihren bzw. seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu ihrem bzw. seinem Einkommen und Vermögen stehen.
  • wenn aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde bekannt ist oder angenommen werden muss, dass die Spielerin oder der Spieler spielsüchtig ist.
  • wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Spielerin oder der Spieler in Geldwäscherei, die Finanzierung von Terrorismus oder dergleichen involviert ist oder dass die eingezahlten Gelder verbrecherischer Herkunft sind oder aus einer kriminellen Organisation stammen.

10.3 swisscasinos informiert gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden und/oder erstattet Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei.

10.4 swisscasinos teilt der betroffenen Person die Spielsperre schriftlich und begründet mit. Die Spielsperre gilt in allen landbasierten Spielbanken in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, für alle in der Schweiz zugelassenen Online Geldspielangebote, für online durchgeführte Grossspiele (inkl. Lotterien, Sportwetten) sowie für Grossspiele, auf welche die interkantonale Behörde nach Art. 80 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Geldspiele die Spielsperre ausgedehnt hat.

10.5 swisscasinos führt ein Register mit den Spielsperren. In das Register werden Name und Vorname der gesperrten Person, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art und Grund der verhängten Sperre sowie deren Datum eingetragen. swisscasinos teilt den Inhalt des entsprechenden Registers den übrigen Spielbanken und Veranstaltern von Grossspielen mit, welche swisscasinos ihrerseits Einsicht in die von ihnen geführten Register gewähren.

10.6 Die von swisscasinos angeordnete Spielsperre wird auf Antrag der betroffenen Person aufgehoben, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht. In das Aufhebungsverfahren wird eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle mit einbezogen. Im schriftlichen Gesuch um Aufhebung der Spielsperre erklärt sich die Spielerin oder der Spieler damit einverstanden, dass dieser Fachperson oder Fachstelle Einblick in die für die Überprüfung der Aufhebung der Spielsperre notwendigen Daten gewährt wird. Eine freiwillige Spielsperre kann nur auf Antrag der Spielerin oder des Spielers und frühestens nach drei (3) Monaten seit Beginn dieser Sperre aufgehoben werden.

11. Weitere Massnahmen zum Schutz vor exzessivem Spiel

11.1 Die Spielerin oder der Spieler kann auf dem Spielerkonto jederzeit Informationen zum Spielverhalten, namentlich den Einsätzen, dem Gewinn und dem Nettoergebnis der Spieltätigkeit, abrufen. Hier findet sich ausserdem ein Selbsttest zur Beurteilung des eigenen Spielverhaltens, die Anleitung zur Beantragung einer Spielsperre, die Kontaktdaten des Sozialschutzverantwortlichen von swisscasinos sowie Angaben zu Spielsuchtberatungsstellen.

11.2 Die Spielerin oder der Spieler hat einen oder mehrere Höchstwert(e) festzulegen, auf welche(n) die allfälligen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Verluste beschränkt werden sollen. Der Höchstwert kann frei und jederzeit angepasst werden; eine Senkung wirkt unmittelbar, eine Erhöhung kommt frühestens nach vierundzwanzig (24) Stunden zum Tragen.

Die Spielerin oder der Spieler kann weitere Höchstwerte festlegen, um das eigene Spielverhalten zu kontrollieren, namentlich in Bezug auf die Einzahlungslimite, Spielpausen (vorübergehender Spielausstieg) und die Spielzeit pro Session, d.h. pro Verbindung mit dem Server von swisscasinos. Analog zu Ziffer 11.2 wird die Reduktion des Schutzes (z.B. Erhöhung der Einzahlungslimite, Reduktion der Spielpausen, Verlängerung der Spielzeit pro Session) frühestens nach vierundzwanzig (24) Stunden wirksam.

12. Auflösung des Spielerkontos

12.1 Die Spielerin oder der Spieler kann jederzeit die Auflösung des Spielerkontos verlangen, entweder mit schriftlicher Mitteilung an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, oder per E-Mail an [email protected].

12.2 Pro Person wird nur ein Spielerkonto eröffnet. Besteht der Verdacht, dass mehrere Spielerkonti derselben Person gehören, behält sich swisscasinos das Recht vor, sämtliche betroffenen Konti zu blockieren, bis die dafür notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind. Bestätigt sich der Verdacht, so werden sämtliche Spielerkonti aufgelöst.

12.3 Die Spielerin oder der Spieler kann jederzeit die Auflösung des Spielerkontos verlangen, entweder mit schriftlicher Mitteilung an Casino Zürichsee AG, Online-Casino, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, oder per E-Mail an [email protected] kann das Spielerkonto zudem auch gegen den Willen der betroffenen Person auflösen:

  • wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 3.2 nicht (mehr) erfüllt sind.
  • wenn ein Spielerkonto mehr als zwei Jahre inaktiv geblieben ist, wobei der Grund der Inaktivität auch in einer Spielsperre liegen kann.
  • wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Spielerin oder der Spieler die von swisscasinos zur Verfügung gestellte technische Unterstützung oder dadurch erlangte Informationen dazu verwendet, um die Spiele auf der Spielplattform zu überlisten und/oder zu beeinflussen.
  • wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Spielerin oder der Spieler versucht, Spiele zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, die Spiellogos verändert, entfernt oder unkenntlich macht, die Spiele mit irgendwelchen Mitteln kopiert oder versucht, den Sourcecode der Spiele oder andere vertrauliche Informationen abzuleiten, mit den Spielen unlautere Zwecke verfolgt oder andere Massnahmen ergreift, die den Ruf, das Image oder den guten Namen von swisscasinos oder der Spiellieferanten von swisscasinos nachteilig beeinflussen könnten.
  • wenn die Spielerin oder der Spieler gegen die vorliegenden AGB oder die geltenden Spielregeln verstösst.
  • wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Spielerin oder der Spieler die Spielplattform zweckwidrig benutzt, das ordentliche Spiel z.B. durch die Anwendung von Bots oder anderer Malware zu beeinflussen versucht oder sonst einen Fehler im Spiel ausnützt.
  • in allen anderen Fällen, die eine Weiterführung des Spielerkontos für swisscasinos unzumutbar machen, wobei dieser Entscheid im Ermessen von swisscasinos liegt.

12.4 Die Auflösung des Spielerkontos hat die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen der Spielerin bzw. dem Spieler und swisscasinos zur Folge. swisscasinos informiert vorgängig über die Auflösung des Spielerkontos und weist auf die Konsequenzen hin. Der Spielerin oder dem Spieler ist es im Fall einer Auflösung des Spielerkontos untersagt, unter einer anderen Identität ein Konto auf der Spielplattform zu registrieren.

12.5 Sind die Angaben der Spielerin oder des Spielers zum Auszahlungskonto nicht (mehr) gültig und gelingt es swisscasinos mit zumutbarem und in Bezug auf den betreffenden Betrag verhältnismässigem Aufwand nicht, die Spielerin oder den Spieler zu kontaktieren, hält swisscasinos das Guthaben auf dem aufgelösten Spielerkonto während zwei Jahren zur Verfügung. Nach Ablauf von zwei Jahren überweist swisscasinos das Guthaben an den AHV-Ausgleichsfonds.

13. Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe

13.1 Mit der Teilnahme an Wettbewerben akzeptiert die Spielerin oder der Spieler die nachstehenden Bedingungen.

13.2 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab achtzehn (18) Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, welche weder mit einer Spielsperre belegt sind, noch einem Spielverbot unterliegen. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeitende von swisscasinos.

13.3 Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt voraus, dass sämtliche nötigen Angaben vollständig, verständlich und wahrheitsgetreu sind. Automatisch generierte Einträge und Versendungen sowie technische Manipulationen sind unzulässig. Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeschluss ist an dem auf der Wettbewerbsseite angegebenen Datum.

13.4 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden durch das Zufallsprinzip ermittelt und schriftlich benachrichtigt. Eine Barauszahlung, eine Ersatzleistung sowie ein Umtausch der Preise sind ausgeschlossen.

13.5 swisscasinos kann den Wettbewerb aus wichtigen Gründen jederzeit unterbrechen oder abbrechen. Dabei entstehen keine Entschädigungsansprüche. Wichtige Gründe für einen Abbruch bestehen insbesondere dann, wenn technische oder rechtliche Gründe eine ordnungsgemässe Durchführung unmöglich machen.

13.6 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst swisscasinos jede Haftung in Zusammenhang mit Wettbewerben aus.

13.7 Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wettbewerbe auf Facebook oder Instagram stehen in keiner Verbindung zu Meta Platforms. Meta Platforms ist weder Organisator noch Sponsor, noch Unterstützer von swisscasinos. swisscasinos ist die alleinige Veranstalterin des Wettbewerbs und Ansprechpartnerin und trägt die alleinige Verantwortung für den Wettbewerb.

14. Datenschutz

14.1 swisscasinos richtet sich bei der Erhebung und Bearbeitung von Personendaten nach den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

14.2 Die Datenschutzerklärung von swisscasinos zur Nutzung der Spielplattform (abrufbar unter: https://www.swisscasinos.ch/datenschutzerklaerung ) bildet Bestandteil dieser AGB. Sie gibt detailliert Auskunft darüber, wie swisscasinos mit Personendaten umgeht und sie bearbeitet.

15. Geistiges Eigentum

15.1 Die Spielplattform sowie die gesamten darauf enthaltenen und zugänglichen Inhalte und Spielangebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Spielplattform, die Domain sowie alle darauf verfügbaren Spiele und sonstigen Inhalte gehören swisscasinos, soweit nichts anderes vermerkt ist. Jede Verwendung der auf der Spielplattform verfügbaren Inhalte für private oder öffentliche und kommerzielle Zwecke ist ohne die vorgängige ausdrückliche Zustimmung von swisscasinos und/oder den vermerkten Drittanbietern untersagt.

16. Gewährleistung und Haftung

16.1 swisscasinos erbringt sämtliche Leistungen in Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielplattform sorgfältig und fachgerecht. Es ist aber möglich, dass swisscasinos durch äussere Umstände, die sie weder beeinflussen kann noch zu vertreten hat, am sorgfältigen und fachgerechten Betrieb gehindert wird. Als Umstände, auf welche swisscasinos keinen Einfluss nehmen kann und die sie nicht zu vertreten hat, gelten insbesondere sämtliche technischen Unterbrüche und Störungen in ihren Kommunikationsnetzwerken sowie jenen der Spielerin oder des Spielers, in den IT-Strukturen sowie in der zum Betrieb der Spielplattform verwendeten Software.

16.2 swisscasinos lehnt jede Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit und fehlerfreie Nutzbarkeit des Spielangebots auf der Spielplattform ab. Dasselbe gilt auch im Falle von Angriffen Dritter auf die Systeme, welche die Spielplattform sichern. swisscasinos ist berechtigt, den Zugang zur Spielplattform jederzeit vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken.

16.3 swisscasinos haftet nur für Schäden, welche sie selbst der Spielerin oder dem Spieler direkt grobfahrlässig und/oder vorsätzlich zugefügt hat, sofern das ausschlaggebende Verhalten in ihrem Verantwortungsbereich lag. Eine weitergehende Haftung von swisscasinos ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden der Spielerin oder des Spielers, die auf leichte und mittlere Fahrlässigkeit von swisscasinos zurückgehen.

16.4 swisscasinos übernimmt damit etwa keine Haftung für Fehlfunktionen und Schäden an der Spielplattform, die sich durch technische Störungen oder sonstige Eingriffe Dritter ergeben, sowie für Schäden der Spielerin oder des Spielers, die sich aus der unrechtmässigen Verwendung der Zugangsdaten sowie des Spielerkontos durch Dritte ergeben oder dadurch, dass die Spielerin oder der Spieler ihr bzw. sein Passwort verloren, Dritten überlassen oder sonst wie offengelegt hat. Im Übrigen lehnt swisscasinos jede Haftung für die Inhalte von Webseiten Dritter ab, auf welche die Spielplattform von swisscasinos verweist oder welche auf die Spielplattform von swisscasinos verweisen.

16.5 swisscasinos haftet gegenüber der Spielerin oder dem Spieler weder vertraglich noch ausservertraglich für Verluste jeglicher Art oder für den Verlust von Daten, inklusive Personendaten der Spielerin oder des Spielers, die der Spielerin oder dem Spieler in Zusammenhang mit der Nutzung der Spielplattform erwachsen.

16.6 Die Spielerin oder der Spieler erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie bzw. er swisscasinos sowie mit swisscasinos verbundene Gesellschaften, leitende Angestellte, Beauftragte sowie Mitarbeiter schadlos hält und von jeder Haftung freistellt, wenn der betreffende Schaden aufgrund eines Verstosses der Spielerin oder des Spielers gegen diese AGB oder die nicht autorisierte Nutzung der Spielplattform bzw. des Spielerkontos entstanden ist.

17. Salvatorische Klausel

17.1 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sind oder deren Erfüllung verunmöglicht werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht tangiert.

17.2 Die unzulässige und/oder unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige und wirksame Bestimmung ersetzt, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Sinngemäss wird bei einer Lücke vorgegangen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Das Rechtsverhältnis zwischen der Spielerin oder dem Spieler und swisscasinos untersteht materiellem Schweizer Recht.

18.2 Gerichtsstand für sämtliche bestehenden und zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist Freienbach, Schweiz.

19. Massgeblichkeit der deutschen Fassung

19.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, insbesondere über deren Auslegung, ist allein die deutsche Fassung massgeblich. Übersetzungen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken.

Stand Januar 2025